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Steuerbescheid: Zustellung während mehrmonatiger Inhaftierung (OVG)
26.01.2012
Wird ein Vergnügungssteuerbescheid an eine Wohnanschrift verschickt, während der Adressat in Untersuchungshaft sitzt, kann die Zustellung trotzdem ordnungsgemäß erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass der Inhaftierte während seiner Haftzeit noch eine Bindung zur Wohnung hatte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten von Haufe:
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1327407709.32&chorid=00560203
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