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"Nachzahler können wieder ruhig schlafen"

21.02.2011

Im Interview mit Winfried Rausch.

Während in den Medien noch darüber diskutiert wurde, ob die gestohlenen Steuersünder-Daten gekauft werden sollten oder nicht, liefen die ersten Prüfungen bereits an. Wer betroffen sein könnte, sollte sich deshalb schnell hinsichtlich einer Selbstanzeige beraten lassen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur so lange möglich, wie die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Das ist ein sensibler Punkt. Nicht nur vermögende Kunden, dies zeigt die Erfahrung, haben Respekt vor dem Finanzamt. Winfried Rausch, der in seiner langen beruflichen Tätigkeit über die größte Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen.

Frage: Herr Rausch, die Steuersünder-Daten sind in aller Munde. Haben Sie in diesen Tagen mehr zu tun als sonst?
Winfried Rausch: Sofern Ihre Frage auf die CD-Aktivitäten abzielt, kann ich das verneinen. Allerdings könnte jetzt der eine oder andere Fall in Bewegung kommen. Als Steuerberater können wir ja nur auf die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige hinweisen, die Entscheidung trifft der Steuerpflichtige selbst. Die Tatsache, dass Daten von möglichen Steuerhinterziehern im Umlauf sind, haben wir dafür genutzt, Mandanten gezielt anzusprechen und an die Möglichkeit der Selbstanzeige zu erinnern. Das machen wir aber ohnehin regelmäßig in unseren Beratungsgesprächen.

Frage: Sie raten also zur Selbstanzeige?
Winfried Rausch: Ja. Auch wenn das Sprichwort ?Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen? banal klingt, es hat vor allem in Steuerbelangen eine große Berechtigung. Und die Selbstanzeige ist ein probates Mittel, wieder ruhig zu schlafen. Außerdem kenne ich keinen einzigen Fall, in dem der Steuer-Nachzahler seine Lebensumstände hätte ändern müssen.

Frage: Auch in der Schweiz müssen Anleger aus dem Ausland Steuern auf Zinserträge zahlen. Diese sind mit 35 Prozent sogar zehn Prozentpunkte höher als in Deutschland. Warum gehen Anleger den illegalen Weg?
Winfried Rausch: Wer sein Geld in der Schweiz anlegt, will wohl in erster Linie die Herkunft des Geldes verschleiern und damit andere Steuern wie Gewerbe-, Körperschafts-, Einkommens- und Umsatzsteuer vermeiden, die er dafür in Deutschland zahlen müsste. Die zehn Prozent höheren Steuern, die man auf den Zinsertrag abführen muss, nimmt der Anleger dafür als eine Art Verschwiegenheitsprämie gerne in Kauf.

Frage: Was passiert bei einer Selbstanzeige?
Winfried Rausch: Bei der Selbstanzeige muss man die Steuern dann bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen, plus sechs Prozent Zinsen darauf ? geht dafür aber straffrei aus.

Frage: Reicht das als Abschreckung?
Winfried Rausch: Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige soll ja in erster Linie motivieren und nicht abschrecken. Ich bin allerdings in der Tat der Auffassung, dass wir das Problem der Steuerhinterziehung nur dann besser in den Griff bekommen, wenn wir diese strafbefreienden Regelungen stärker einschränken. Im Moment kommt die Abwägung einem Lotteriespiel gleich. Man wartet, und wenn es gefährlich zu werden scheint, zahlt man die Steuern, die man ohnehin hätte zahlen müssen, plus Zinsen. Und damit ist alles erledigt.

Frage: Was raten Sie Steuerzahlern, die sich zur Selbstanzeige entschlossen haben?
Winfried Rausch: Sie sollten nicht mehr lange zögern und einen Fachmann aufsuchen, der sich mit dem Thema auskennt ? das kann ein in dieser Materie erfahrener Rechtsanwalt oder Steuerberater sein. Diesem müssen die Steuerzahler ihre Situation offen schildern. Es kommt meist darauf an, rasch zu reagieren. Wenn der Steuerprüfer zu Ermittlungszwecken im Haus ist, ist es für eine Selbstanzeige bereits zu spät. Das gilt auch, wenn ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet und bekanntgegeben wurde, oder wenn die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt worden ist.

Frage: Wie schnell geht so ein Verfahren?
Winfried Rausch: Es kann zwei, drei Monate dauern, bis Schweizer Banken die notwendigen Aufstellungen für die Steuerprüfung liefern. Daher sollte man in der Regel zunächst mit geschätzten Beträgen auf die Finanzämter zugehen. Es ist ratsam, zunächst eher zu hohe als zu niedrige Beträge anzugeben und diese dann später anhand der Bankbescheinigungen zu verifizieren.