Bad Brückenau
0 97 41 / 909 -0
Standortinfo

Burgsinn
0 93 56 / 22 21
Standortinfo

Fulda
06 61 / 902 67 - 0
Standortinfo

Langenselbold
0 61 84/ 93 15 - 0
Standortinfo

EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde

27.01.2012

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten von Haufe:

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1327578361.66&chorid=00560203
(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)

Für den Artikel ist allein der externe Herausgeber verantwortlich.