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EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde
27.01.2012
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten von Haufe:
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1327578361.66&chorid=00560203
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